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Forderungsaufstellung nach § 367 BGB

Eine Forderungsaufstellungist eine chronologische Liste von einer oder mehreren Hauptforderungen eines Gläubigers einschließlich Kosten der Beitreibung wie Mahn- und Inkassogebühren, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten — sowie angefallener Zinsen.

Zahlungen des Schuldners werden nach § 367 BGB zunächst mit den Kosten, dann den Zinsen und zuletzt mit der Hauptforderung verrechnet. Die Parteien können eine andere Anrechnung vereinbaren.

Wie erstelle ich eine Forderungsaufstellung?

Sie können das Muster als Vorlage für eigene Forderungsaufstellungen nach § 367 BGB verwenden. In der ersten Zeile beginnen Sie mit der Hauptforderung.

Neue Buchungen werden chronologisch in je einer neuen Zeile dargestellt. Bei jeder Buchung berechnen Sie immer zunächst die neuen Zinsen bis zum neuen Buchungstag.

Kosten (Mahnkosten, Inkassokosten, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten) tragen Sie in einer eigenen Spalte ein. Falls es sich um verzinsliche (festgesetzte) Kosten handelt, müssen Sie diese separat verzinsen.

Ist nicht anderes bestimmt, werden Zahlungen in folgender Reihenfolge verrechnet: zunächst mit den unverzinslichen Kosten, dann mit den Zinsen auf Kosten, dann mit den verzinslichen Kosten, dann mit den Zinsen auf die Hauptforderung und zuletzt mit der Forderung.

Der Saldo zum Buchungstag wird durch Addition der Restbeträge an Kosten, Kostenzinsen, Hauptforderung und darauf anfallende Zinsen berechnet.

Muster Forderungsaufstellung
muster-forderungsaufstellung-verjaehrte-zinsen
Ein Beispielausdruck der Software Forderungsaufstellung 367 mit verjährten Zinsen und Anrechnung nach § 367 BGB.

Download Muster Forderungsaufstellung

Zu kompliziert?

Das war noch nicht alles. Separat berechnete Zinsen für Kosten und Hauptforderung ändern sich im Zeitablauf — falls variable Zinssätze in Abhängigkeit vom EZB-Basiszinssatz festgesetzt oder vereinbart wurden. Und Zinsen können auch verjähren...

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Rechtssicher, schnell und effizient.

Nutzen Sie die bewährte Software Forderungsaufstellung 367. In über 15 Jahren haben hunderte von Anwendern Anforderungen, Wünsche and Anregungen formuliert, und so die Weiterentwicklung und Ergonomie der Anwendung entscheidend beeinflusst.

Highlights

Übersichtliche Darstellung.
In der Druckausgabeund bei der Bearbeitung ist die Forderungsaufstellung gut strukturiert und ohne juristische Fachkenntnisse verständlich. Durch die Auflistung aller Buchungen in einer einzigen Tabelle werden die komplexen Verrechnungen nach § 367 BGB klar und einfach nachvollziehbar.
Highlight Forderungskonto Journalansicht
Faire Konditionen.
Einmal zahlen, unbegrenzt lange nutzen. Sie erwerben eine Lifetime-Lizenz, die Sie zeitlich unbegrenzt nutzen können.
Keine Abhängigkeit. EZB-Basiszinssätze können Sie selbst ändern oder ergänzen, die Software weist Sie auf aktuelle Änderungen hin.
Highlight: Dialog Änderung des Basiszinsatzes
Anwaltsgebühren und Gerichtskosten-Berechnung.
Die Software berechnet für Sie Anwaltsgebühren und Gerichtskosten in Abhängigkeit von Hauptforderung und Instanz. Mit einem Klick übernehmen Sie die Daten in die Forderungsaufstellung. Die RVG und GKG Tabellen 2004, 2013, 2021, 2025 werden berücksichtigt, ebenso Gebühren nach Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG).
Highlight: Dialog Anwaltsgebühren + Gerichtskosten
Ratenzahlungplan auf Knopfdruck.
Berechnen Sie einen Ratenzahlungsplan mit einer wählbaren Anzahl gleichbleibender Tilgungsraten. Die Buchungsautomatik legt die Raten automatisch als regelmäßige Buchungen im Forderungskonto ein.
Ratenzahlungsplan 010

Günstige Lizenzpreise.

Ab [[price_professional]] pro Arbeitsplatz nutzen Sie die umfangreichste Software zur Forderungsberechnung.
Im Preis enthalten sind 12 Monate Support- und Update-Service.

Häufig gestellte Fragen — FAQ

Die Software Forderungsaufstellung 367 wurde branchenunabhängig entwickelt. Sie ist überall im Einsatz, wo präzise Zins- und Kostenaufstellungen in Ansprüchen gegenüber Gläubigern wichtig sind.

Maximal 8 Einträge im Journal.

Maximal 8 Positionen beim Ausdruck als PDF.

Maximal 2 Einträge in den regelmäßigen Buchungen.

Maximal 3 Positionen beim Ausdruck mit Microsoft Word.

Maximal 10 Berechnungen von Anwaltsgebühren und Gerichtskosten.

Keine Übernahme automatisch erstellter Buchungen.

Name und Anschrift der Kanzlei / Organisation nicht änderbar.

Ablage-Verzeichnis beim Speichern nicht änderbar.

Zahlungsplan kann nicht gedruckt werden.

Keine Exportfunktion.

Ohne Forderungsmanager.

Antwort: Nicht unbedingt!

Jede Lizenz der Software erstellt eine druckfertige PDF-Datei.

Mit der Professional Plus Lizenz haben Sie zusätzlich folgende Möglichkeiten:

  1. In der Forderungsaufstellung ändern Sie Layout oder Text eines Ausdrucks mithilfe der Ausgabe in MS-Word.
  2. Im Forderungsmanager erstellen Sie über MS-Word Mahnschreiben automatisch erstellen oder exportieren eine Übersicht aller Forderungsaufstellungen in MS-Excel.

Wenn Sie diese Optionen nicht benötigen, können Sie auch auf Microsoft Office verzichten.

Sie können jederzeit ein Upgrade durchführen.

Der Preis pro Arbeitsplatz-Nutzer beträgt [[price_upgrade_plus]] zuzüglich USt.

Wenn der Forderungsmanager für Sie in Frage kommt, ist es günstiger sich sofort für die Professional Plus Lizenz zu entscheiden.

Antwort: Nein!

Die Software legt die Daten auf Ihrem Computer oder in Ihrem Netzwerk ab und wir haben zu keinem Zeitpunkt irgendeinen unbeaufsichtigten Zugriff darauf.

Die Forderungsaufstellung 367 arbeitet mit einzelnen Dateien, die ähnlich wie Excel- oder Word-Dateien einfach auf Ihrem System gespeichert werden. Der Zugriff können Sie oder Ihr IT-Administrator durch ein Berechtigungskonzept schützen.


Es kommt gelegentlich vor, dass wir uns bei Fragen zu bestimmten Punkten der Software ein Forderungskonto zuschicken lassen. Dafür gibt es im Programm einen extra Punkt "aktuelle Forderungsaufstellung anonymisiert an Support schicken".

Hierbei werden die persönlichen Daten von Gläubigern und Schuldner aus den Kopfdaten und dem Dateinamen entfernt und eine anonyme Kopie an mich geschickt.
Sie brauchen also dabei keine Sorge wegen Datenschutzproblemen haben.

Dies passiert nur, wenn Sie dies ausdrücklich im Menü auswählen, muss also von Ihnen initiiert werden.

Die Forderungsaufstellung läuft auf folgenden Betriebssystemen jeweils in 64 und 32 bit. Wir empfehlen jedoch dringend den Einsatz von 64-bit Betriebssystemen.

  • Windows 7 (nicht mehr empfohlen)
  • Windows 8 (nicht mehr empfohlen)
  • Windows 8.1 (nicht mehr empfohlen)
  • Windows 10
  • Windows 11
  • Windows Server 2008 R2 (nicht empfohlen)
  • Windows Server 2012 (nicht empfohlen)
  • Windows Server 2012 R2 (nicht empfohlen)
  • Windows Server 2016
  • Windows Server 2019
  • Windows Server 2022

Antwort: Jein!

Direkt unter MacOS oder OS X läuft die Forderungsaufstellung nicht.

Sollten Sie entweder Windows - direkt per Boot Camp - oder in einer virtuellen Umgebung (z.B. Parallels) installiert haben, können Sie die Forderungsaufstellung installieren.

Wir unterstützen Sie gern.